Sachgerechte Berücksichtigung der Erbbauzinsreallast
Das Land Berlin ist bestrebt, Erbbaurechtsgrundstücke an die Erbbauberechtigten zu veräußern. Das scheiterte an zu hohen Kaufpreisforderungen. Ende 2002 beschloss das Berliner Abgeordnetenhaus ein neues Bewertungsmodell. Hierbei soll zwischen den Interessen des Erbbaurechtsgebers und -nehmers vermittelt werden. Das Bewertungsverfahren wird im folgenden beschrieben.
Verschiedene Modelle zur Bewertung.
Die öffentliche Hand will zur Haushaltskonsolidierung Vermögen aktivieren. Grundstücke und Gebäude werden zunehmend als disponibles Vermögen begriffen. Bei der Bestimmung des Kaufpreises von Immobilien bindet sich die öffentliche Hand an den Verkehrswert. Die Verkehrswertermittlung wird durch besondere Bedingungen erschwert, die die öffentliche Hand formuliert, weil sie mit einem Grundstücksverkauf neben der rein monetären Ziel-
stellung auch städtebauliche und wirtschaftspolitische Ziele verbindet. Die Bindung an den Verkehrswert wird auch von der EU-Kommission als zwingend angesehen, wenn die Immobilientrans aktion das Wettbewerbsrecht berührt. Die Bestimmung des Verkehrswertes erfolgte bisher überwiegend durch Verkehrswert gutachten. Künftig kann hier eine Veränderung eintreten. Das Bieterverfahren wird für einen wachsenden Teil der Verkäufe die herkömmliche Verkehrswertermittlung verdrängen.
Erbbauberechtigte haben in der Vergangenheit ihre Baugrundstücke zu vergünstigten Bedingungen erhalten. In zwei Verfahren hat des Landgericht Berlin bestätigt, dass sich Erbbaurechtsverträge (zumindest zeitweise) auch zum Nachteil der Erbbauberechtigten auswirken können. Welchen Einfluss diese Bedingungen auf die Verkehrswertermittlung haben, soll hier gezeigt werden.
Effiziente Portfoliobewertung mit aktiver Einbindung von Geodaten.
Wenn eine Immobilienbewertung benötigt wird, zum Beispiel für ein Gerichtsverfahren im Zuge einer Erbschaftsauseinandersetzung oder in Scheidungsfällen, ist ein Gutachten durch einen öffentlich anerkannten und vereidigten Sachverständigen notwendig. Doch auch im Rahmen eines Immobilienverkaufs oder -kaufs kann ein Sachverständigengutachten äußerst hilfreich sein. Es kann für jede Art von Immobilien erstellt werden und wird je nach Situation mit dem Vergleichswertverfahren, dem Sachwertverfahren oder dem Ertragswertverfahren durchgeführt.
Uns als Sachverständigen obliegt die Aufgabe, Ihre Immobilien zu bewerten und Wertgutachten zu erstellen. Die Gründe für die Beauftragung eines Sachverständigengutachtens in Hessen können vielfältig sein. Oftmals erfolgt die Ermittlung des Wertes bei der Absicht eines Verkaufs, im Rahmen der Vermögensaufteilung oder zur Beilegung etwaiger gerichtlicher Streitigkeiten. Ermittelt wird der Verkehrswert (auch als Marktwert bezeichnet) einer Immobilie, welcher sich zugleich für die Preisfindung bei dem Immobilienverkauf heranziehen lässt.
Wenn unsere Expertise zum Beispiel in Hessen benötigt wird, dann unter anderem aus folgenden Anlässen:
In der Regel werden mindestens zwei Verfahren zeitgleich angewendet, um den Verkehrswert einer Immobilie zu ermitteln. Hierbei stehen für Sie folgende Verfahren zur Auswahl: das Vergleichswertverfahren, das Sachwertverfahren und das sogenannte Ertragswertverfahren.
Bitte zögern Sie nicht uns zu kontaktieren, wenn Sie ein Sachverständigengutachten benötigen. Gerne beraten wir Sie persönlich und erstellen das für Sie passende Gutachten.