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Immobilienbewertung bei der Ehescheidung

Geht die Ehe in die Brüche, ist das nicht nur emotional eine große Herausforderung. Bei einer Scheidung entstehen auch rund um finanzielle Angelegenheiten viele Fragen.


Sofern kein Ehevertrag vorhanden ist, wird das Vermögen gerecht zwischen den Ehepartnern aufgeteilt. Das schließt Immobilien und Grundstücke ein.


Ob das Haus verkauft wird, ein Ehepartner weiterhin dort leben möchte oder es zur Zwangsversteigerung kommt – in fast allen Fällen ist eine Immobilienbewertung bei Ehescheidung nötig.


Wir empfehlen, eine Wertermittlung der Immobilie durchführen zu lassen. Mit einem professionellen Gutachten erhalten Sie Klarheit und können den weiteren Umgang faktenbasiert planen.


Ehescheidung – Was passiert mit Immobilien?

Es ist vom Einzelfall abhängig, was mit einer Immobilie im Rahmen der Scheidung passiert. Grundsätzlich gilt, dass beide Ehepartner ein Anrecht darauf besitzen, weiterhin in der Immobilie zu wohnen. Entscheidend ist, dass keine Partei allein über die Immobilie bestimmen darf.


Dies bedeutet für eine Ehescheidung Folgendes:


Entschließen Sie sich für einen Verkauf, wird der Gewinn 50 zu 50 geteilt. Die Voraussetzung ist, dass beide Ehepartner als Eigentümer der Immobilie eingetragen sind. Gibt es einen alleinigen Eigentümer, wird der Gewinn bei Abwicklung der Ehescheidung beim sogenannten “ Zugewinnausgleich” veranschlagt. 


Häufig sind Kredite noch nicht abbezahlt. Hier werden beide Ehepartner einkommensunabhängig zur Verantwortung gezogen.


Sofern ein Ehepartner nach der Scheidung das Haus übernimmt, muss dieser den anderen auszahlen. Die sachgerechte Immobilienbewertung spielt hierbei eine zentrale Rolle.

Gutachten bei einer Ehescheidung

Immobilienbewertung bei Ehescheidung: Diese Gutachten kommen infrage

Bei einer Scheidung ist die Immobilienbewertung durch einen unabhängigen Gutachter die Grundlage für alle weiteren Schritte.


Für die Wertermittlung stehen zwei Verfahren zur Wahl:


Ein Kurzgutachten ist geeignet, wenn zwischen den Ehepartnern kein Streit um die Immobilie herrscht. Dieses Gutachten ermittelt den Immobilienwert unter Berücksichtigung relevanter Unterlagen und Faktoren. Zu diesen Faktoren zählen unter anderem der Zustand, die Energieeffizienz oder der Bodenwert.


Beim Verkehrswertgutachten handelt es sich um die detaillierte Form der Immobilienbewertung. Endet ein Scheidungsfall vor Gericht, wird die Immobilie durch einen Sachverständigen eingeschätzt.


Die Wertermittlung findet nach dem Baugesetzbuch statt und analysiert Baupläne, Mietverträge, das Wohnrecht und die umliegende Infrastruktur.

Zugewinnausgleich und Immobilienbewertung bei der Ehescheidung

Der vorher angesprochene Zugewinnausgleich zählt zu den Bewertungsanlässen, bei denen das Verkehrswertgutachten angewendet wird.


Hierbei geht es um den Zugewinn der Ehepartner während der Ehe. Die Vermögensdifferenz zwischen dem Zeitpunkt der Scheidung und dem Zeitpunkt der Eheschließung ist entscheidend. 


Der Ehepartner mit der höheren Gewinnsumme ist verpflichtet, den Differenzbetrag an den anderen Ehepartner zu zahlen. 



Mithilfe einer Immobilienbewertung kann im Scheidungsfall vieles vereinfacht werden. Herrscht Sicherheit über den finanziellen Wert des Objekts, gestalten sich Verkauf oder Ausgleichszahlungen unkompliziert. 


Bei außergerichtlichen Einigungen reicht ein Kurzgutachten aus, um die Immobilie realistisch zu bewerten. Für eine detaillierte Einschätzung der Immobilie steht Ihnen das umfangreiche Verkehrswertgutachten zur Verfügung.

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