Wenn ein Ertragswertverfahren bei Immobilien durchgeführt wird, bestehen in der Regel bestimmte Bewertungsanlässe. Zudem wird bewusst auf eine Bewertung nach dem Vergleichswert- oder Sachwertverfahren verzichtet.
Um Ihnen einen Einblick in das Verfahren der Wertermittlung zu ermöglichen, erläutern wir Ihnen folgende Faktoren:
Das Ertragswertverfahren für Immobilien wird genutzt, um den Verkehrswert für eine Immobilie zu ermitteln. Wenn vom Verkehrswert gesprochen wird, ist der Marktwert der Immobilie gemeint und beinhaltet folgende Punkte:
Zusammengerechnet ergeben der Bodenwert und der Gebäudeertragswert den Ertragswert der Immobilie.
Das Ertragswertverfahren wird immer von einem Sachverständigen oder Gutachter durchgeführt. Dieser nutzt seine Erfahrungen für die Zusammenstellung aller relevanten Informationen zur Immobilie.
Das Ertragswertverfahren für Immobilien wird immer dann genutzt, wenn es nicht um die Eigennutzung einer Immobilie geht. In den meisten Fällen handelt es sich um ein vermietetes Haus, für das die zu erwartende Rendite ermittelt werden soll.
Die Bewertung wird aber nicht nur zur Vermietung eines Einfamilienhauses durchgeführt, sondern auch für folgende Immobilien genutzt:
Beim Ertragswertverfahren für Immobilien wird der Verkehrswert des Grundstücks in vier Schritten berechnet:
Danach wird die Bodenwertverzinsung vom Grundstücksreinertrag abgezogen und so der Gebäudereinertrag bestimmt. Um nun den Gebäudeertragswert berechnen zu können, muss der Gebäudereinertrag mit der Restnutzungsdauer multipliziert werden.
So könnte sich der Ertragswert in einem Beispiel berechnen:
Grundstücksgröße: 550m²
× Bodenrichtwert pro m²: 110 €
= Bodenwert: 60.500 €
Reinertrag des Grundstücks:
Rohertrag: 280.000 €
− Bewirtschaftungskosten: 4.000 €
= Reinertrag des Grundstücks: 24.000 €
Gebäudereinertrag:
Reinertrag des Grundstücks: 24.000 €
− Bodenwertverzinsung: 3.000 €
= Gebäudereinertrag: 21.000 €
Gebäudeertragswert:
Gebäudereinertrag: 21.000 €
× Vervielfältiger (Restnutzungsdauer 25 Jahre): 14
= Gebäudeertragswert: 294.000 €
Gebäudeertragswert: 294.000 €
+ Bodenwert: 60.500 €
= Vorläufiger Ertragswert: 354.500 €
Vorläufiger Ertragswert: 354.500 €
− sonstige Wertbeeinflussungen: 30.000 €
= Ertragswert: 324.500 €
In diesem Beispiel ergibt das
Ertragswertverfahren für Immobilien einen Verkehrswert von 354.500 €.
Die Kosten für das Ertragswertverfahren von Immobilien sind nicht genau geregelt und hängen von den Absprachen mit dem jeweiligen Sachverständigen ab. So können die Kosten zwischen einigen Hundert Euro und bis zu 1,5 % des Immobilienwertes betragen.
Sollten Sie ein gerichtsfestes Ertragswertverfahren für Ihre Immobilie benötigen, sind die Kosten hierfür in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure festgelegt.
Haben Sie noch Fragen zu diesem Thema?
Immobilienwert Lindner berät Sie gern und führt das Ertragswertverfahren für Sie durch.